Die Staatskanzlei des Landes NRW und der LSB NRW e. V. können, aufgrund der Vielfalt der Sportarten, mit ihren veröffentlichten Standards zur Ernennung eines LLStp, nur sehr allgemeine Kriterien benennen. Die Fachverbände sind deshalb aufgerufen, diese zu erweitern und sportartgerecht zu präzisieren.
Für Standorte mit Erst-/Zweitligisten der Männer und Erstligisten der Frauen, gelten die Einhaltung der Richtlinien zur Erteilung des Jugendzertifikates – in aktueller Fassung – als verbindlich.
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Für Standorte ohne Erst-/ Zweitligisten der Männer und Erstligisten der Frauen, gelten die Richtlinien zur Erteilung des Jugendzertifikates als Zielstellung für die weitere Entwicklung des Landesleistungsstützpunktes.
Erweiterte Standards
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Kooperation mit mindestens fünf Grundschulen – Durchführung von Talentsichtung und -förderung – Empfehlung talentierter Athlet*innen an die weiterführende Schule/ Mitwirkung an der Durchführung des SMT I.
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Talentsichtung und Talentförderung in der Primar- und Sekundarstufe. Teilnahme an Jugend trainiert für Olympia.
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Kooperation mit einer oder mehrerer weiterführenden Schulen, mit Sportprofil.
Durchführung von Talentförderung (Sek I) und Frühtraining (Sek I+II).
Weiterentwicklung der Kooperation zur Ermöglichung von 2x/Woche Frühtraining + ggf. Nutzung der schulrechtlichen Möglichkeiten zur Schulzeitstreckung u.ä.
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Laufbahnberatung.
Einbindung des Olympiastützpunktes in die Sportschule NRW (o.vgl.) bzgl. Laufbahnberatung (NK2/NK1), Ernährungsberatung (Workshops), Sportpsychologie (mental.talent/ Workshops) – ggf. Leistungsdiagnostik.
Förderung von Athlet*innen durch den Olympiastützpunkt.

