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Der Standort ist Bestandteil des mit dem DOSB, DHB, WHV, Olympiastützpunkt NRW, LSB NRW und der Staatskanzlei des Landes NRW abgestimmten Strukturplanes.
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I.d.R. nehmen mindestens fünf LK- oder NK2-Athlet*innen am Stützpunkttraining teil. Bundeskader und perspektivreiche Nachwuchsathlet*innen, unterhalb der LK, können mit einbezogen werden.
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Stützpunktleitung. Qualifizierte Trainer (A-Lizenz). Laufbahnberatung. Dopingprävention. Medizin.
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Die Standorte müssen über eine leistungssportgerechte Sportinfrastruktur verfügen.
