Standards Staatskanzlei NRW + LSB NRW

Der Standort ist Bestandteil des mit dem DOSB, DHB, WHV, Olympiastützpunkt NRW, LSB NRW und der Staatskanzlei des Landes NRW abgestimmten Strukturplanes.

I.d.R. nehmen mindestens fünf LK- oder NK2-Athlet*innen am Stützpunkttraining teil. Bundeskader und perspektivreiche Nachwuchsathlet*innen, unterhalb der LK, können mit einbezogen werden.

Stützpunktleitung. Qualifizierte Trainer (A-Lizenz). Laufbahnberatung. Dopingprävention. Medizin.

Die Standorte müssen über eine leistungssportgerechte Sportinfrastruktur verfügen.