Standards Staatskanzlei NRW + LSB NRW
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Der Standort ist Bestandteil des mit dem DOSB, DHB, WHV, Olympiastützpunkt NRW, LSB NRW und der Staatskanzlei des Landes NRW abgestimmten Strukturplanes.
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I.d.R. nehmen mindestens fünf LK- oder NK2-Athlet*innen am Stützpunkttraining teil. Bundeskader und perspektivreiche Nachwuchsathlet*innen, unterhalb der LK, können mit einbezogen werden.
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Stützpunktleitung. Qualifizierte Trainer (A-Lizenz). Laufbahnberatung. Dopingprävention. Medizin.
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Die Standorte müssen über eine leistungssportgerechte Sportinfrastruktur verfügen.
Standards WHV
Die Staatskanzlei des Landes NRW und der LSB NRW e. V. können, aufgrund der Vielfalt der Sportarten, mit ihren veröffentlichten Standards zur Ernennung eines LLStp, nur sehr allgemeine Kriterien benennen. Die Fachverbände sind deshalb aufgerufen, diese zu erweitern und sportartgerecht zu präzisieren.
Für Standorte mit Erst-/Zweitligisten der Männer und Erstligisten der Frauen, gelten die Einhaltung der Richtlinien zur Erteilung des Jugendzertifikates – in aktueller Fassung – als verbindlich.
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Für Standorte ohne Erst-/ Zweitligisten der Männer und Erstligisten der Frauen, gelten die Richtlinien zur Erteilung des Jugendzertifikates als Zielstellung für die weitere Entwicklung des Landesleistungsstützpunktes.
Erweiterte Standards
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Kooperation mit mindestens fünf Grundschulen – Durchführung von Talentsichtung und -förderung – Empfehlung talentierter Athlet*innen an die weiterführende Schule/ Mitwirkung an der Durchführung des SMT I.
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Talentsichtung und Talentförderung in der Primar- und Sekundarstufe. Teilnahme an Jugend trainiert für Olympia.
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Kooperation mit einer oder mehrerer weiterführenden Schulen, mit Sportprofil.
Durchführung von Talentförderung (Sek I) und Frühtraining (Sek I+II).
Weiterentwicklung der Kooperation zur Ermöglichung von 2x/Woche Frühtraining + ggf. Nutzung der schulrechtlichen Möglichkeiten zur Schulzeitstreckung u.ä.
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Laufbahnberatung.
Einbindung des Olympiastützpunktes in die Sportschule NRW (o.vgl.) bzgl. Laufbahnberatung (NK2/NK1), Ernährungsberatung (Workshops), Sportpsychologie (mental.talent/ Workshops) – ggf. Leistungsdiagnostik.
Förderung von Athlet*innen durch den Olympiastützpunkt.

Qualitätsmerkmal Personal
Trainerinnen und Trainer nehmen als direkte Bezugsperson der Athletinnen und Athleten eine Schlüsselposition im Leistungssport ein.
Doch nicht nur sie sind für den sportlichen Erfolg unverzichtbar. Ebenso notwendig sind der Einsatz und das Engagement von weiterem spezialisierten und sehr gut ausgebildeten Personal.
Quelle: http://www.lsb-nrw.de
Die Ausgestaltung der grundsätzlichen personellen Struktur des Landesleistungsstützpunktes obliegt den Vereinen bzw. berufenen Trägern. Für die Staatskanzlei NRW, den Landessportbund NRW und den Westdeutschen Handball-Verband muss jedoch ein/e Mitarbeiter*in als feste/r Ansprechpartner*in benannt werden.
Stützpunktleiter
Der/Die Stützpunktleiter*in ist der/die feste Ansprechpartner*in des berufenen Trägers für den Landesleistungsstützpunkt.
Die Verantwortlichkeiten des/der Stützpunktleiter*in können hier runtergeladen werden.
Trainer
„Der Sport im Verein ist mit großem Abstand die Nr. 1 der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. In keinem anderen non-formalen Bildungssetting werden so viele Heranwachsende mit pädagogischen Potenzialen erreicht, wie im Sport. Aus diesem Grund erhalten die Sportvereine öffentliche Förderung. Damit verbunden sind aber auch hohe Erwartungen, die Gesellschaft und Politik an das Training im Verein stellen. Im Zentrum dieser Erwartungen stehen die Trainer/innen, denn sie sind die Hauptbezugspersonen für die Kinder und Jugendlichen. Damit ist klar, dass den Trainer/innen eine Schlüsselrolle zukommt.“
Quelle: DOSB – Berufsbild Trainer im Sport
Die Zielgruppen der Trainer*innen an Landesleistungsstützpunkten sind i.d.R. minderjährige Kaderathleten und Talentgruppen.
Dafür weisen die Trainer*innen folgende notwendigen Qualifikationen vor:
Leitende Trainer*innen
- mindestens DOSB A-Lizenz Leistungssport Handball
- Fortbildung „Nachwuchstrainer Leistungssport Handball“ (ab 2021)
weitere Trainer*innen (Leistungsmannschaften A-C, Talentgruppen)
- mindestens DOSB B-Lizenz Leistungssport Handball
- Fortbildung „Nachwuchstrainer Leistungssport Handball“ (ab 2021)
- Fortbildung „Torwarttrainer“ (ab 2021)
Athletiktrainer*innen (Leistungsmannschaften A-C, Talentgruppen)
- Diplom-Trainer des DOSB und/oder
- DOSB-Athletiktrainer
Geschützt: Qualitätsmerkmal Athlet*in
Trägerschaft
Die Staatskanzlei des Landes NRW und der Landessportbund NRW sprechen gemeinsam die Anerkennung oder Aberkennung eines Landesleistungsstützpunktes aus.
Die Anerkennung erfolgt für jeden Standort für maximal einen Olympiazyklus (vier Jahre), mindestens aber über zwei Jahre. In der Folge müssen die Standorte erneut eine Anerkennung beantragen und den Nachweis der Erfüllung der Qualitätskriterien erbringen.
Der Westdeutsche Handball-Verband ist Träger aller Landesleistungsstützpunkte im Handball in NRW. Dieser zeichnet sich verantwortlich für die Standortauswahl der Stützpunkte, die Einhaltung der Qualitätskriterien und die Entwicklung, sowie die sachgemäße Verwendung der finanziellen Mittel.
Berufene Träger sind die leistungsstarken Vereine vor Ort. Die in einer Kooperationsvereinbarung formulierten Aufgaben, Rechte und Pflichten des Trägers, werden z.T. auf den berufenen Träger übertragen.
Download Kooperationsvereinbarung
Links „Standards“
Ausgewählte Links, die in Verbindung zu den „Standards“ stehen.
Westdeutscher Handball-Verband
Spitzensport fördern in NRW – LSB NRW
Stützpunkte für den Leistungssport in NRW – LSB NRW
Leistungssportpersonal in NRW – LSB NRW
Talentsuche & Talentförderung – Sportland NRW
Verbundsystem Schule-Leistungssport – Sportland NRW
Verbundsystem und Schule – Schulsport NRW
Duale Karriere – Sportland NRW
Duale Karriere – DOSB
Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – LSB NRW
Gemeinsam gegen Doping – Online Zertifikat
Nadamed – NADA
Kölner Liste – OSP Rheinland & NADA
Ziele Sportpolitik in NRW – Land NRW


