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FAQ
Hier beantworten wir die häufig gestellten Fragen rund um die Landesleistungsstützpunkte
Bundesleistungsstützpunkt (BStp), Bundesleistungszentrum (BLZ), Landesleistungsstützpunkt (LLStp), Landesleistungszentrum (LLZ), Landesverbandsstützpunkt (LV) und DHB-Stützpunkt – wo ist da der Unterschied?
Einfach erklärt – Bundesleistungsstützpunkte und Bundesleistungszentren können nur durch den DOSB & Bund bzw. DHB ernannt bzw. beantragt werden.
Aktuell existieren 3 Verbandsleistungszentren, wovon einer als BLZ benannt ist. Kienbaum (BLZ), Naumburg (Schwerpunkt weibliche und männliche Bundeskader) und Warendorf (Bundeswehr/ Sportsoldaten). Ein Bundesstützpunkt wurde nicht benannt.
DHB-Stützpunkte sind vom DHB benannte Trainingsorte, i.d.R. Bundesliga-Standorte, an denen eine zusätzliche Förderung der Talente (i.d.R. Bundeskader) durch DHB-Stützpunkttrainer (weiblich) oder Bundestrainer (männlich) stattfindet. Die fachliche Aufsicht obliegt dem DHB.
Landesleistungsstützpunkte sind durch das Land NRW & LSB NRW gemeinsam anerkannte Trainings-Einrichtungen des Westdeutschen Handball-Verbandes (Träger). Ziel ist eine Bündelung und Optimierung von Fachpersonal und Infrastruktur zur optimalen täglichen Förderung herausragender Talente der Region, unter fachlicher Aufsicht des WHV.
Es existiert nur ein Landesleistungszentrum in NRW – in Essen. Träger ist die Stadt Essen, die dem Westdeutschen Handball-Verband und seinen angeschlossenen Landesverbänden, die Möglichkeit einräumt die Einrichtung (Tagungsräume, Übernachtungsmöglichkeiten, Sporthalle) für Lehrgänge zu nutzen.
Landesverbandsstützpunkte (z.B. Westfalenstützpunkte) sind Trainingsorte der Landesverbände für Lehrgangsmaßnahmen der Jugend (Auswahlmannschaften). Die fachliche Aufsicht obliegt den Landesverbänden.
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Frage 3
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